Erstelle eine kostenlose Homepage mit diPago

Auf dieser Seite, stelle ich Urteile „Im Namen des Volkes“ die von den Staatsanwaltschaften und den Kreisgerichten zu DDR Zeiten gefällt worden, um politische Gegner psychisch zu zersetzen. Ich gehe mal davon aus, dass die Mehrheit des Volkes in der DDR dieser psychischen Zersetzung nicht zugestimmt hätten wenn man sie gefragt hätte, auch wegen solchen ungerechten Urteilen kam es auch 1989/90 zum Mauerfall. Ich werde dazu einige Geschehnisse richtig stellen. Man findet hier auch die Namen, die an der Observierung meiner Mutter beteiligt waren, für die Observierung haben hauptamtliche Mitarbeiter Beträge kassiert, ob ein IM Beträge erhalten hat, dass weiß ich nicht. 

Was ich bei den Urteilen vermisse, sind die Anklageschriften, oder hat man zu DDR Zeiten nur willkürlich verurteilt?

Jetzt das Urteil „Im Namen des Volkes“ vom 10.101961, erhalten am 17.09.2015 vom Landgericht Dresden, diesmal ungeschwärzt, ein Dankeschön an das Landgericht Dresden.

/files/downloads/Scan_Pic0175.jpg

/files/downloads/Scan_Pic0176.jpg

/files/downloads/Scan_Pic0177.jpg

/files/downloads/Scan_Pic0178.jpg

Nach diesem Urteil, kann ich davon ausgehen, dass meine Mutter im Jahr 1961 meinen Vater  Günter Heinrich Merbitz kennen gelernt hat, zumindest war mein Vater in der Dampfziegelei Robert Kunath Dresden beschäftigt, als meine Mutter dort auch tätig war.  Was mich stutzig macht bzw. etwas verwirrt bei dem Urteil, ist die Aussage von

wenn meine Mutter in Dresden auf der Nürnbergerstr. 47 eine Wohnung hatte in der auch Frau Herrmann scheinbar Zutritt hatte, liegt es schon nahe, dass Frau Herrmann vom MfS meine Mutter täglich observieren konnte, ohne das meine Mutter dies bemerkte. Frau Herrmann trifft auch folgende Aussage: im Besitz der Angeklagten, also meiner Mutter, befanden sich auch Medikamente und einschlägige Präparate aus Westdeutschland, wegen des angeblichen guten Geschmackes. Jetzt frage ich mich ernsthaft um welche Präparate es sich handelt wenn es um Beruhigungsmittel geht, die aus WD stammen und wie kam meine Mutter an solche Präparate ran, wenn sie täglich vom MfS unter Beobachtung stand. Wir hatten in Einrichtungen die der Umerziehung galten, dass AOLEPT von BAYER aus Westdeutschland und andere Mittel zur Beruhigung erhalten und das hat nicht geschmeckt, und standen auch zu medizinischen Zwecken des MfS- Zentraler Medizinischer Dienst unter Kontrolle. Da meine Mutter unter ständiger Kontrolle stand vom MfS, gehe ich auch davon aus, dass Sie weder Präparate aus Westdeutschland und auch nicht aus Ostdeutschland Ihrer Tochter D. verabreicht hat. Man hat schon darauf aufgepasst, dass meine Mutter keinen Kontakt nach WD hatte, währe schon ein Skandal gewesen, wenn herausgekommen währe, an wem die erste Tochter meiner Mutter auf nimmer wiedersehen in der DDR verschwand. Ich belege es wie folgt: als meine Mutter mit ihrer ersten Tochter auf dem russischen Sektor 1955 auf nimmer wiedersehen verschwand,  haben Verwandte mütterlicherseits versucht mit Briefen Kontakt zu meiner Mutter aufzunehmen, diese gingen an die Verwandten zurück, mit der Bemerkung „Nicht auffindbar“. Meine Mutter hatte natürlich auch versucht brieflichen Kontakt zu Verwandten in WD aufrecht zu erhalten, diese kamen bei den Verwandten nie an, hier geht es um Ihren Halbbruder Herbert Noack und Ihre Mutter Lotte, so wurde sie genannt. Am 9.11.2014 konnte ich Verwandte mütterlicherseits kennen lernen, denen in den 50er Jahren die Flucht nach WD gelang. Hier spielt der Zeuge  

Laut Aussage von Verwandten mütterlicherseits, hatte der Bruder von meinem Opa Artuhr, also Großonkel Oskar versucht in der DDR Kontakt zu meiner Mutter aufzunehmen bei den Behörden. Die Behörden in der DDR gaben die Auskunft, dass meine Mutter nicht auffindbar sei, dass war eine Lüge der DDR Behörden, meine Mutter stand unter ständiger Beobachtung, also war auch bekannt wo Sie sich aufhielt. Hier durfte natürlich nichts nach Westdeutschland gelangen, was man mit meiner Mutter gemacht hat, dass hätte mit Sicherheit Ärger gegeben, also war es besser zu sagen, Sie sei nicht auffindbar, schon kriminell wie das MfS vorging um Straftaten zu vertuschen.

Vor geraumer Zeit konnte ich mit der zweitgeborenen Tochter meiner Mutter telefonieren, ja meine Mutter hatte vor, D. nach Ihrer Geburt am 08.03.1956 mit nach Westdeutschland zu nehmen. Dieser Versuch ist missglückt, D. wurde meiner Mutter weggenommen und wuchs von dem Zeitpunkt, also März 1956 bis 1964 in Einrichtungen auf die der Umerziehung galten. 1964 durfte Herr Max Münch, der meine Mutter in die DDR brachte adoptieren, D. wuchs bei einer Frau U. Münch auf und nicht bei Ihm, wer Frau U. Münch war oder ist weiß ich nicht, da muss man D. fragen. Ich will damit nur eins sagen, in Urteilen wirft man meiner Mutter vor, dass Sie ihre Tochter D. missbraucht und vernachlässigt hat im Mütterlichen Haushalt. Diese Vorwürfe sind in den Urteilen falsch, wie soll die Mutter ein Kind missbrauchen, wenn dieses sich in Einrichtungen aufhielt, die der Umerziehung galten. Hier kann ich aus persönlicher Erfahrung sagen, dass Misshandlungen und Missbrauch in den Einrichtungen statt gefunden haben, diese Einrichtungen galten schließlich der Umerziehung. 

Mit folgenden Schreiben und Dokument, belege ich, dass das Kind Dagmar zu keiner Zeit sich im Haushalt meiner Mutter befunden hat. Die Referatsleiterin Frau Schindler schreibt am 12.05.1965,

/files/downloads/Scan_Pic0283.jpg

(Wir müssen feststellen, dass Sie während einer Betreuungszeit seit 1958, also seit nahezu 7 Jahren, keinerlei Aufwärtsentwicklung genommen haben. Obwohl Sie 5 Kinder das leben geschenkt haben, waren Sie bisher nicht in der Lage auch nur einem Kind ein ordentliches Zuhause zu bieten und ihr leben so zu gestalten wie es einer Mutter würdig wäre). 

Das Erziehungsrecht von D. wurde im März 1956 meiner Mutter entzogen, weil Sie vorhatte mit D. nach WD zu flüchten, kurz nach D. Geburt. 1958 wurde meine Mutter von Max Münch per Beschluss geschieden, seit der Scheidung stand meine Mutter unter Betreuung, was das heißt wenn man zu DDR Zeiten als Mutter unter Betreuung beim Referat Jugendhilfe Abteilung Volksbildung stand, ist wie wenn man sich wöchentlich bein ABV melden musste. Da beim Referat Jugendhilfe sich auch hauptamtliche Mitarbeiter des MfS befanden, stand meine Mutter unter Kontrolle des MfS. In solchen Fällen wuchsen keine Kinder in den Haushalten der Mütter auf, die Kinder verschwanden in Einrichtungen die der Umerziehung galten bzw. wurden auf nimmer Wiedersehen Zwangs- adoptiert. 

Wenn der Vorsitzende Richter Jäger in dem Urteil schreibt, dass meine Mutter der Tochter D. die am 08.03.1956 geboren wurde, Schlafmittel aus WD verabreicht hat und ständig Männer- Bekanntschaften hatte, ist dies gelogen. Das Kind D. befand sich zu keiner Zeit in dem Haushalt meiner Mutter, da meine Mutter unter Betreuung des Referat Jugendhilfe Abteilung Volksbildung stand. Ich entnehme dem Schreiben vom 12.05.1965, dass meine Mutter nicht in der Lage war, keinem Kind ein ordentliches zuhause zu bieten, Sie stand unter Kontrolle des MfS, die auch beim Referat Jugendhilfe tätig waren. 

Das und alle anderen Urteile die gegen meine Mutter gefällt wurden sind zu DDR Zeiten, müssen aufgehoben werden, sie entsprechen nicht der Wahrheit und waren Völkerrechtswidrig, zumal meine Mutter in die DDR durch dubiose Versprechungen  gebracht wurde. Demzufolge, steht meiner Mutter eine strafrechtliche Rehabilitierung zu. 

Aus dem Urteil, geht hervor, dass meine Mutter zu einem verantwortungsbewusstem Verhalten umerzogen werden soll (dritte Seite vorletzter Absatz im Urteil). Alle die zu DDR Zeiten aus politischen Gründen inhaftiert waren, sollten in der Haft umerzogen werden, mit Folter und psychischer Zersetzung.  Ich gehe davon aus, dass man meine Mutter zum Schweigen gebracht hat, es durfte keiner erfahren, an wem das erste Kind meiner Mutter ging und auf welche Weise Sie in die DDR kam, also waren solche Rechtswidrigen Inhaftierungen an der Tagesordnung. 

Die Zeugen, die in dem Urteil ausgesagt haben, waren Mitarbeiter des MfS, also gehörten den Mielke- Truppen an, dieses Urteil, galt der psychischen Zersetzung meiner Mutter und hat den schleichenden psychischen Mord an meiner Mutter eingeläutet, anders kann ich das nicht beschreiben.
 
Bei dieser Frau Ch. Merbitz, handelt es sich um die Frau von Dieter Merbitz, Dieter Merbitz, war ein Bruder von meinem Vater Günter Heinrich Merbitz, dass wundert mich jetzt auch nicht, zumindest hatte man Zugang zu Medikamenten aus Westdeutschland, wenn man für das MfS im Zentralbereich des Zentralen Medizinischen Dienst tätig war. Von meinem Vater die Frau hieß auch Christa, ich musste mich erst einmal von meinen Geschwister väterlicherseits aufklären lassen, dass ist schon nicht einfach, wenn man nach über 50 Jahren in eine große Familie kommt. 

Da man meine Mutter observiert hat, liegt es doch nah, dass meine Mutter gar keine Chance hatte, an Westdeutsche Medikamente ranzukommen, hier liegt es doch nah, dass die Zusammenarbeit mit Frau Herrmann und Frau Merbitz ganz gut funktioniert hat, zumindest konnten beide die selbe Aussage machen, bei diesem Urteil. Unglaublich, wie das MfS ran ging, um Menschen psychisch zu zersetzen, diese Taktik war mir natürlich auch in Einrichtungen geläufig, die in der DDR zur Umerziehung galten. 
 
Was ich jetzt noch vermisse zu dem Urteil, ist die Anklageschrift ungeschwärzt, die ich 2014 vom BSTU Dresden geschwärzt bekommen habe. Hier die Anklageschrift, geschwärzt, zu jedem Urteil gehört auch eine Anklage, dass war damals so und in der heutigen Zeit auch, sonst ist die Aufarbeitung nur halbherzig und man sollte die Aufarbeitung aufarbeiten. 

/files/downloads/Scan_Pic0001.jpg

/files/downloads/Scan_Pic0002.jpg

Die zu Strafe verurteilte Angeklagte hat auch die Kosten des Verfahrens nach § 2 Abs. 2. StKVO vom 15.03.1956 in Verbindung mit § 353 StPO zu tragen. So lautet der letzte Satz in dem Urteil.

Ich gehe mal davon aus, dass am 15.03.1956 in dem Verfahren, die zweite Tochter D. meiner Mutter, die am 08.03.1956 in Dresden geboren wurde per Beschluss in ein Dauersäuglings- Heim eingewiesen wurde. Ja meine Mutter hatte kurz nach der Geburt von Dagmar vor, die DDR in Richtung WD zu verlassen, mit Dagmar, da das erste Kind was In WD geboren wurde in der DDR auf nimmer wiedersehen bei Familie Florin verschwand. 

/files/downloads/Scan_Pic0216.jpg

Wie gesagt man findet auch nicht alles in den BSTU Akten, in meinem Fall befinden sich sehr viel Informationen in der Kinderheim- Akte. Da eine Hauptamtliche Mitarbeiterin des MfS für mich und meine Mutter im Referat Jugendhilfe Abteilung Volksbildung saß, hat diese Person natürlich eine Akte aus ihrer ganz eigen Sicht angelegt um meine Mutter auch psychisch zu zersetzen. 

Das nächste Urteil ist vom 13.05.1965 ohne Anklageschrift, dafür im Namen des Volkes, ob das Volk dem so zugestimmt hätte weiß ich nicht, die von den Mielke- Truppen haben zugestimmt, dass steht schon mal fest. Das Urteil dient nichts weiter als der psychischen Zersetzung meiner Mutter. 

/files/downloads/Scan_Pic0171.jpg

/files/downloads/Scan_Pic0172.jpg

/files/downloads/Scan_Pic0173.jpg

/files/downloads/Scan_Pic0174.jpg

Herr Dir. Simon vom Kreisgericht Dresden Süd, stellt in der Hauptverhandlung vom 30.04.1965 fest, dass meine Mutter in Westdeutschland geboren ist. Meine Mutter heiratete in Holzminden den Mann Max Münch, einen Bruder von E. Florin, der Name Florin war sehr bekannt in der DDR, die Familie Florin wurde als sehr gut zu DDR Zeiten eingeschätzt. 1955 siedelte meine Mutter mit Ihrer Familie in die DDR über, so schreibt es das Kreisgericht Dresden Süd. Im Jahre 1958 wurde die Ehe geschieden, Sie war 1965 Mutter von fünf Kindern wovon noch vier leben, doch alle Kinder leben bei anderen Personen, wegen Vernachlässigung. Herr Dir. Simon, jetzt harke ich mal ein, wenn es um das Thema Vernachlässigung der Kinder meiner Mutter geht, stelle ich folgendes fest, dass erste Kind meiner Mutter Ro. ging nach dem Grenzübertritt auf dem russischem Sektor an Fam. Florin und verschwand auf nimmer wiedersehen ohne Adoptionsakte, also wenn Ro. vernachlässigt wurde, dann von Fam. Florin und nicht von meiner Mutter. Die Tochter D. wurde 1956 geboren, hier ist auch Max Münch der Vater, dass Kind durfte er 1964 aus einem Kinderheim holen, seit März 1956 befand sich D. in  Einrichtungen, die der Umerziehung galten, also auch hier hatte meine Mutter auch keine Chance, dass Kind D. zu vernachlässigen. Carola soll 1960 verstorben sein, gleich nach der Geburt, Berichte und ärztliche Belege fehlen, auch hier keine Vernachlässigung. Am 5. März 1962 wurde ich in dem Haftkrankenhaus Klein- Meusdorf, heute JVA Leipzig geboren, mein  Vater ist Günter Heinrich Merbitz, ich musste mich 2 Monate in dem HK aufhalten als Säugling, am 23. März 1962 wurde meine Mutter in den STVA Görlitz zurückverlegt, bis zum 28. April 1962 führte man an mir Medikamentenmissbrauch durch, dass ist dann Missbrauch und Körperverletzung an Schutzbefohlenen, also auch hier konnte meine Mutter mich nicht vernachlässigen. Wenn ich vernachlässigt, missbraucht und misshandelt worden bin, dann 18 Jahre lang in Einrichtungen die der Umerziehung galten. Das knappe dreiviertel Jahr, dass ich von 1969 bis 1970 bei meiner Mutter war, galt nur dem Zweck, dass man meiner Mutter das Erziehungsrecht aberkennt um mich der Adoption frei zugeben, man brauchte ein Druckmittel um mich per Gesetz zur Adoption frei zugeben. Ich entnehme einem Bericht aus der Kinderheim- Akte, dass mich selbst auf Druck des Referat Jugendhilfe meine Mutter mich nicht zur Adoption freigeben wollte. Missbrauch von Schutzbefohlen durch das damalige Referat Jugendhilfe Abteilung Volksbildung. Die Tochter Ra. wurde 1963 geboren, und wurde von einer Familie Jäger adoptiert, bis zu dieser Adoption, befand sich Ra. in dem Dauersäuglingsheim Weinbergstr. 2 in Dresden, dass Kind wurde meiner Mutter gleich nach der Geburt weggenommen, dass Kind entstand im Strafvollzug  durch Missbrauch, nein auch hier konnte meine Mutter auch dieses Kind nicht vernachlässigen.

/files/downloads/Scan_Pic0163.jpg

/files/downloads/Scan_Pic0272.jpg

Bei dem Urteil vom 10.10.1961 was der Richter Jäger, der Angestellter Walter Pöschmann, wissenschaftlicher Assistent und Staatsanwältin Frau Greuner  gefällt haben und dem Urteil vom 13.05.1965 der Vorsitzende Dir. Simon, die Rentnerin Frau Hörger und die Staatsanwältin Frau Feig, fallen mir folgende Ungereimtheiten auf. 

In der Hauptverhandlung  vom 06.10.1961 wird meine Mutter zu einem Jahr verurteilt, laut Haft- Kartei wurde Sie am 23.10.1961 inhaftiert. Ich zitiere aus dem Urteil Seite 2 (BSTU 0073) letzten Absatz folgenden Text, "Unter Beachtung des Umstandes, dass die Angeklagte aus den bisher durchgeführten staatlichen Erziehungsmaßnahmen- Gerichtsverhandlungen-, Hinweisen von Angestellten örtliche Organe keine Lehren gezogen hat, ist die Strafkammer zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr gekommen, um damit der Angeklagten mit Nachdruck vor Augen zu führen, wie falsch Sie sich bisher verhalten hat. Die Angeklagte muss erkennen, dass es in unserer Gesellschaftsordnung nicht angeht, eigene Interessen vor die der Gesellschaft und wie hier vor die des eigenen Kindes zu stellen. 

Um was für Erziehungsmaßnahmen und Gerichtsverhandlungen es sich handelt, die vor 1961 gefällt worden sind, habe ich keine Unterlagen und Dokumente vom BSTU. 

Im Urteil vom 30.04.1965 Seite 1 (BSTU 0030) erster Absatz Zeile 14, schreibt der Vorsitzende Kreisgericht Dir. Simon, Nach Ihrer Strafverbüßung am 09.08.1962 ging Sie keiner geregelten Arbeit nach, sondern verdiente sich Ihren Lebensunterhalt zum Teil durch Gelegenheitsarbeiten bzw. hielt Sie sich öfter unangemeldet bei Männern auf. Der Vorsitzende erwähnt in keiner Silbe, dass man in dem Haft- Krankenhaus, wo ich nun mal geboren wurde, an mir Medikamententests durchgeführt hat, nachdem man meine Mutter in den Strafvollzug verlegt hat. Schon wegen Verschleierung von Straftaten, gehört dieser Vorsitzende zur Verantwortung gezogen, doch damit tut man sich schwer, aus was für Gründen auch immer.  

Im selben Jahr, also 1965 erstellte Frau Referatsleiterin Abteilung Volksbildung für mich einen Entwicklungsbericht, aus dem geht im vorletzten Absatz hervor, dass D. im vorigem Jahr, (also am 21.07.1964 ohne gerichtliche Bestätigung an den Vater Max Münch ging, dies entnehme ich einem anderen Bericht aus der Kinderheim- Akte). Demzufolge hat Frau Noack schon Recht wenn Sie 1965 in dem Entwicklungsbericht feststellt, dass meine Mutter für ein Jahr inhaftiert war. 

Selbst das Sächsische Tageblatt schreibt am 24.10.1961, dass meine Mutter zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, vielleicht hätte der Vorsitzende des Kreisgericht Herr Simon in dem Urteil erwähnen sollen, dass Ramona durch sexuellen Missbrauch in dem Strafvollzug Görlitz entstanden ist, durch einen Herrn Voge, dies entnehme ich dem Bericht des Referat Jugendhilfe, dass der Vater von Ramona ein Herr Voge ist, dass konnte man dann doch nicht so richtig verschleiern und entlässt dann meine Mutter drei Monate eher aus der Haft in dem Urteil von 1965, obwohl Sie nachweislich bis Ende Oktober 1962 inhaftiert war. Selbst hier erkennt man, dass man Straftaten verschleiert, die in Haftanstalten zu DDR Zeiten statt gefunden haben. 

/files/downloads/Scan_Pic0129.jpg

Was mich stutzig macht, ist das meine Mutter für ein Jahr inhaftiert wurde, also von 23,10.1961 bis 23.10.1962. zumindest stellt Frau Referatsleiterin fest in dem Entwicklungsbericht, dass meine Mutter zu einem Jahr verurteilt wurde. Ich gehe davon aus, dass der Vorsitzende des Kreisgericht Dir. Simon den Richter Jäger schützt, um  Missbrauch im Strafvollzug zu vertuschen. Durch diesen Missbrauch ist das Kind Ra. entstanden, es wurde am 25.06.1963 in Dresden geboren und wurde an eine Familie Jäger adoptiert. Zu diesen Fall, berichte ich bereits beim Thema Zwangsadoption auf dieser Homepage. 


Hier auch die zwei Berichte, die ich aus der Kinderheim- Akte habe, also nicht vom BSTU.

/files/downloads/Scan_Pic0257.jpg

/files/downloads/Scan_Pic0281.jpg

Die zwei Berichte wurden von Frau Noack und einer Frau Lehmann verfast, hier liest man nur negatives über meine Mutter, also psychisch platt machen. Auch völlig wirr zusammen gesetzte Texte, abgehackt von Absatz zu Absatz. Ein Manuskript, um Menschen psychisch zu zersetzen, für meine Mutter waren diese Aktionen des MfS schleichender psychische Mord.

Ich werfe dem Referat Jugendhilfe Abteilung Volksbildung und den Einrichtungen die in der DDR zur Umerziehung galten, Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung an Schutzbefohlenen vor, bei diesem Thema unterschreibe ich auch eine Versicherung Eides statt.

Meine Mutter soll laut Urteil vom 13. Mai 1965 „Im Namen des Volkes“ in der Zeit vom 17.12. bis 24.12.1964, der Zeugin Inge Herrmann braune Lederhandschuhe entwendet haben. Jetzt frage ich mich, wieso vermittelt man ein Zimmer an meine Mutter auf der Nürnberger Str. 47 in Dresden und ausgerechnet bei Frau IM des MfS Inge (Inoffizielle Mitarbeiterin) Ingeborg Herrmann, die 1965 beim SV Dynamo als VP (Volkspolizei) Angehörige und für die Mielke- Truppen tätig war. Hier liegt es doch nahe, dass man meine Mutter genau mit solchen Urteilen psychisch zersetzt hat, seit 1955 klebten die von den Mielke- Truppen meiner Mutter an den Fersen. Wenn ich das lese, dass meine Mutter sich unangemeldet bei Männern aufhielt und zurzeit wohnt Sie bei einem Bürger, dessen Ehe geschieden ist. Sehr geehrte Mitarbeiter des MfS, meine Mutter war zu diesen Zeitpunkt 31 und wurde wahrscheinlich noch beim Treffen mit Männern observiert. Mielke & Co, konnten sich Pornos in Berlin Wandlitz ansehen und meine Mutter muss sich melden, wenn sie sich mit Männern traf. Das mit den Handschuhen ist nichts weiter als eine vorgetäuschte Tatsache um meine Mutter zu observieren. So wie die Mielke- Truppen drauf waren, kann man als normaler Mensch nicht denken, die hatten tatsächlich vor allem und nichts Angst und sind heute noch so drauf, anders kann man das nicht beschreiben, dass Urteil ist pervers, mich wundert es schon, dass meine Mutter wenigstens in dieser Zeit noch frei atmen durfte. 

Herr Dir. Simon, ich stelle bei dem Urteil auch ganz klar fest, dass wenn meine Mutter sich mit Männern traf, was eigentlich  was ganz normales ist mit 31 und seit 1958 geschieden von dem Mann, der Sie in den russischen Sektor holte. Ich will damit sagen, dass wenn meine Mutter sich mit Männern traf, alles geschützt durch das MfS von statten ging, wahrscheinlich auch wenn man sich vergnügt hat, sonst währe ich nicht entstanden, siehe dazu das Urteil vom 10. Oktober 1961.  Ich gehe davon aus, dass das Zimmer was meine Mutter auf der Nürnbergerst. 47 bewohnt hat von den Mielke- Truppen verwanzt war und sich die Frau Herrmann von den Mielke- Truppen dabei noch amüsierte.

In dem Urteil vom 30.04.1965, versucht der Vorsitzende des Kreisgericht Herr Dir. Simon zu vertuschen bzw. zu verschleiern, dass  das Kind Ra. in einem Strafvollzug gezeugt wurde. Da kommt natürlich auch eine Geschichte mit gestohlenen Handschuhen und Männerbekanntschaften ganz gut. Interessanter und glaubhafter wäre es gewesen, wenn der Vorsitzende berichtet hätte, dass in dem Strafvollzug Vergewaltigung bzw, sexueller Missbrauch stattgefunden hat, nein so etwas durfte es in der DDR nicht geben. Als ich mich im Mai 2015 mit Frau Florin und Ro. unterhalten konnte, zeigte mir Frau Florin den Bericht aus einer Zeitung, dass meine Mutter der Zeugin Inge Herrmann, ein Paar braune Damen- Lederhandschuhe entwendet hat und diese in einem An und Verkaufsgeschäft für 12,- Mark verkaufte. Wie wichtig war das Thema Missbrauch im Strafvollzug dem Vorsitzenden, dass man meine Mutter mit solchen Mitteln psychisch unter Druck setzte und Sie dadurch auch psychisch zersetzte. Mit solchen Mitteln, hat man viele zum Schweigen gezwungen. 

In dem Urteil vom 13,05.1965, geht Frau Staatsanwältin Feig davon aus, dass meine Mutter 09.08.1962 aus der Haft entlassen wurde, dass ist nicht richtig. Meine Mutter war vom 23.10.1961 bis zum 23.10.1962 inhaftiert, dass entnehme ich einem Bericht (Fragen zur Geburtsanzeige), als meine Mutter Inhaftiert war 1962. Hier steht Haftbeginn 23.10.1961 und Haftende 23.10.1962. Dieser Bericht stammt aus der Haft von 1962. Bei dem Urteil von 1965 gehe ich davon aus, dass man verschleiern möchte, dass ein Kind in der Haftanstalt  entstanden ist. Hier dann auch das Dokument (Fragen zur Geburtsanzeige). Desweiteren berichteten drei Tageszeitungen am 24.10.1961 über den Prozaß und das meine Mutter zu einem Jahr verurteilt wurde. 

Frau Staatsanwältin Feig, schreibt in Ihrer Begründung, (Nach Ihrer Strafverbüßung am 9.8.1962 ging Sie keiner geregelten Arbeit nach, sondern verdiente sich Ihren Lebensunterhalt zum teil durch Gelegenheitsarbeiten bzw. hielt sich öfters unangemeldet bei Männern auf). 

Das wiederlege ich wie folgt und belege es auch, meine Mutter befand sich bis zum 23.10.1962 in Haft, also konnte sie sich weder Ihr Lebensunterhalt verdienen, noch sich mit irgend welchen Männern treffen. Wenn Frau Staatsanwältin Feig vernünftig recherchiert hätte, währe Sie zu dem selben Ergebnis gekommen wie ich. Sie hat nicht recherchiert, sonst hätte dieses Urteil nicht zur psychischen Zersetzung meiner Mutter geführt. Desweiteren musste verschwiegen werden, dass ein Kind in der Haftanstalt entstanden ist, um Missbrauch an Schutzbefohlenen zu vertuschen. Ja auch wer zu DDR Zeiten aus politischen Gründen inhaftiert war, stand unter Schutz und galt als Schutzbefohlener. Diese Nummer aus dem Urteil mit den entwendeten braunen Lederhandschuhen, ist aus der Luft gegriffen und nicht glaubwürdig, man brauchte natürlich ein Thema um von einer Straftat abzulenken, die meine Mutter ungewollt über sich ergehen lassen musste. Die Nummer mit den entwendeten braunen Lederhandschuhen wurde dann auch selbstverständlich über die Tageszeitung berichtet, damit hat man natürlich meine Mutter Mundtot gemacht und wie dies damals war, stand Sie als Diebin da und wehe Sie hätte irgendetwas von den Missbrauch berichtet in der Haft, dann hätte man Ihr es nicht geglaubt. Auch so funktionierte psychische Zersetzung des MfS, diese Mitarbeiter wurden dafür auch speziell  ausgebildet um so vorzugehen. 

/files/downloads/Scan_Pic0288.jpg

Es wurden weitere Urteile gegen meine Mutter gefällt, die Inhalte dieser Urteile sind Wortgleich, wie die von 1961/65, deswegen lasse ich diese hier weg. 

Meiner Mutter stand weder ein Verteidiger noch ein Rechtsanwalt zur Verfügung, Ihr Biographie taucht in den urteilen auch nicht auf, also völlig rechtswidrig geurteilt, auch hier wurde ohne soziale Kompetenzen entschieden. Man hat hier eine Frau platt gemacht, die westliche Werte vertreten hat und frei sein wollte. 

Zu einer strafrechtlichen Rehabilitierung gehört auch dazu, dass man genau solche Urteile die zu DDR Zeiten gefällt wurden auch aufhebt, dass gehört auch in das Thema Traumabewältigung, damit gesteht man auch Fehler ein die das DDR Regime begangen haben. 

 

 

 

 

22688890_1691808417557892_1482598492881989737_n